Markenschutz bei gewöhnlicher Produktform – Coca-Cola

Markenschutz bei gewöhnlicher Produktform – Coca-Cola

Der Fall: Die Coca-Cola Konturflasche mit Riffelung kennt jeder.

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Bei ihrer Anmeldung als Unionmarke war sie schon nahezu 100 Jahre alt. Verbraucher erkennen sie sofort als Flasche aus dem Hause Coca-Cola. Folgerichtig ist sie auch als Marke in der Europäischen Union geschützt.

Um den Schutz der Flaschenform zu erweitern, meldete Coca-Cola eine einfachere Form als Marke an. Sie bestand aus der Form der bekannten Konturflasche, nur ohne deren Riffelung:

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Die Neuanmeldung jedoch scheiterte.

Warum?

Das Gericht der Europäischen Union stellte fest, dass Verbraucher in einer Getränkeflasche in erster Linie nur ein Behältnis für eine bestimmte Menge des Getränks sehen. Die Form einer Getränkeflasche muss daher schon erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweichen, damit sie auf die Herkunft des Getränks aus einem bestimmten Unternehmen hinweisen kann. Die vereinfachte Form der Coca-Cola Flasche bestand jedoch nur aus Bestandteilen, die allesamt und auch in ihrer Kombination im Getränkesektor gewöhnlich sind.

Eine gewöhnliche dreidimensionale Form, die als solche nicht unterscheidungskräftig ist, kann ihre Unterscheidungskraft allerdings auch durch Benutzung erlangen. Die Verbraucher können durch die Benutzung der Produktform im Laufe der Zeit nämlich gelernt haben, dass die Produktform auf die Herkunft der Ware aus einem bestimmten Unternehmen hinweist, sog. Durchsetzung.

Coca-Cola legte für einen solchen Nachweis Umfragen in zehn wichtigen Ländern der Europäischen Union vor. Diese zeigten, dass Verbraucher in diesen Ländern durch die Benutzung die Flaschenform als Unterscheidungsmittel für die Herkunft des Getränks ansahen. Das jedoch reichte dem Gericht nicht aus. Der Nachweis muss für die gesamte Europäische Union geführt werden. Das war nicht geschehen. Es war schon nicht nachgewiesen, dass die übrigen Märkte in der Europäischen Union mit den von der Umfrage erfassten Märkten vergleichbar sind. Zudem waren die Ergebnisse in den einzelnen Ländern zu unterschiedlich, um auf alle Mitgliedstaaten hochgerechnet werden zu können.

Coca-Cola berief sich jedoch auch auf seine Verkaufszahlen und sein Werbematerial in den europäischen Märkten. Damit allein ließ sich jedoch nicht beweisen, dass das Zielpublikum die Flaschenform als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Getränke wahrnimmt.

Vielleicht konnte aber die neue Form von der bereits eingetragenen bekannten Marke profitieren, wenn sie wenigstens als ein Teil dieser Marke angesehen werden konnte. Sie wäre dann mit dieser mitbenutzt worden. Und die Verbraucher könnten auf diese Weise gelernt haben, dass die neue Flaschenform ebenfalls auf Getränke aus dem Hause Coca-Cola hinweist.

Vergleicht man die beiden Flaschenformen, wie sie in den Markenanmeldungen erscheinen,

Coca-Cola-Flasche-Marke_goodwillprotect.jpg

sind sie bis auf die Rillen identisch. Die neue Form enthält alle Umrisse der bekannten Form. Aber war sie schon deshalb nur ein Teil davon? Oder sahen die Verbraucher die Benutzung immer nur als eine Benutzung der bekannten Marke an? Das konnte im Ergebnis nicht eindeutig entschieden werden. Der Beweis einer Benutzung des neuen Zeichens als Teil der bekannten Marke war wegen der großen Übereinstimmung beider Formen nicht zu führen.

Die neue Flaschenform wurde im Ergebnis nicht als Marke eingetragen, Gericht der Europäischen Union, 24. Februar 2016, T-411/14.

Learnings: Wenn Sie die Form eines Produktes in der Europäischen Union für unbegrenzte Zeit durch eine Marke monopolisieren wollen, sollte diese erheblich von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweichen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie für die gesamte Europäische Union nachweisen, dass der Verkehr gelernt hat, die Form des Produktes einem bestimmten Unternehmen zuzuschreiben. Treffen Sie rechtzeitig hierfür alle notwendigen Vorbereitungen, um keine nutzlosen Kosten entstehen zu lassen.

Zur einer schutzfähigen Flaschenform, die am gleichen Tag von Coca-Cola als Marke angemeldet wurde, siehe den Artikel Produktform als schutzfähige Marke – Coca-Cola in diesem Blog.

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