Bio-Branche

Verbot allgemeiner Umweltaussagen – Greenwashing

Verbot allgemeiner Umweltaussagen – Greenwashing

Am 6. März 2024 wurde die RL (EU) 2024/825 gegen Geschäftspraktiken des Greenwashing und intransparente Nachhaltigkeitskennzeichnungen, etwa in Marken oder Unternehmensnamen, veröffentlicht, sog. EmpCo-Richtlinie. Sie gilt nach ihrer Umsetzung in nationales Recht für Unternehmen ab dem 27. September 2026. Grund genug für Manager, sich mit diesen wichtigen Regeln bereits jetzt zu befassen und sie auch in diesem Blog zu besprechen. Die EmpCo-Richtlinie stigmatisiert unter anderem Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten. In diesem Artikel geht es zunächst um eine davon, nämlich das künftige Verbot allgemeiner Umweltaussagen ohne Nachweis.

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Schutzfähiger Lifestyle Brand? – BACK-2-NATURE

Schutzfähiger Lifestyle Brand? – BACK-2-NATURE

Ein schutzfähiger Lifestyle Brand ist nicht leicht zu entwickeln. Einerseits soll er eine klare Botschaft vermitteln, die dem Unternehmen zugutekommt. Andererseits soll er aber auch als Marke geschützt werden können. In der Praxis bedeutet das eine Gradwanderung! Der nachstehende Fall gibt Hilfestellung.

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Der Schutz von Bio Marken – ZUM wohl

Der Schutz von Bio Marken – ZUM wohl

Biogena Naturprodukte, ein österreichischer Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, ließ sich den Slogan „ZUM wohl“ für Lebensmittel als österreichische Bio Marke eintragen. Das Gericht der Europäischen Union versagte dem Zeichen jedoch den Schutz als Unionsmarke.

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