Präsentationsarzneimittel

Unbedachtes Warenverzeichnis? – Gufic

Unbedachtes Warenverzeichnis? – Gufic

Kann die Abfassung eines Warenverzeichnisses für eine Marke überhaupt Probleme aufwerfen? Kosmetikartikel sind doch Kosmetikartikel! Nahrungsergänzungsmittel sind eben Nahrungsergänzungsmittel! Und Arzneimittel sind doch nur Arzneimittel! Eine Marke für solche Produkte kann ja auch nicht verfallen, wenn sie für diese Produkte rechtserhaltend benutzt wird… Oder?… Kann die Benutzung einer solchen Marke überhaupt eine Benutzung für etwas ganz anderes sein, die Benutzung einer Marke für Nahrungsergänzungsmittel also eine Benutzung für Arzneimittel? Ist so etwas überhaupt möglich? Vermeiden Sie ein unbedachtes Warenverzeichnis!

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