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Verbot allgemeiner Umweltaussagen – Greenwashing

Verbot allgemeiner Umweltaussagen – Greenwashing

Am 6. März 2024 wurde die RL (EU) 2024/825 gegen Geschäftspraktiken des Greenwashing und intransparente Nachhaltigkeitskennzeichnungen, etwa in Marken oder Unternehmensnamen, veröffentlicht, sog. EmpCo-Richtlinie. Sie gilt nach ihrer Umsetzung in nationales Recht für Unternehmen ab dem 27. September 2026. Grund genug für Manager, sich mit diesen wichtigen Regeln bereits jetzt zu befassen und sie auch in diesem Blog zu besprechen. Die EmpCo-Richtlinie stigmatisiert unter anderem Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten. In diesem Artikel geht es zunächst um eine davon, nämlich das künftige Verbot allgemeiner Umweltaussagen ohne Nachweis.

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