Gütezeichen

Verbot selbstzertifizierter Nachhaltigkeitssiegel – GREENWASHING II

Verbot selbstzertifizierter Nachhaltigkeitssiegel – GREENWASHING II

Ab dem 27. September 2026 gilt nach der EmpCo-Richtlinie in der Europäischen Union ein absolutes Verbot selbstzertifizierter Nachhaltigkeitssiegel. Diese bergen nämlich die Gefahr mangelnder Transparenz, Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitslogos auf Produkten und Dienstleistungen, auf die der Verbraucher großen Wert legt. Bei fast bei der Hälfte der von der Europäischen Kommission untersuchten, aktiven Umweltzeichen in der Union wurde keine oder nur eine unzureichende Überprüfung der Produkte oder Dienstleistungen durchgeführt. Selbstzertifizierte Nachhaltigkeitssiegel sind auch eine Gefahr für den fairen Wettbewerb. Welche Reichweite hat das Verbot intransparenter Nachhaltigkeitssiegel und was ist seine Folge?

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Markenschutz für besondere Qualität? – Gütezeichen

Markenschutz für besondere Qualität? – Gütezeichen

Sie wollen auf die Nachhaltigkeit oder außergewöhnliche Qualität Ihrer Produkte oder Dienstleistungen durch ein Gütezeichen aufmerksam machen, das nur mit Ihrer Zustimmung benutzt werden darf? Seien Sie vorsichtig, wenn Sie dafür an eine Marke denken.

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