Der Schutz von Eco Marken – GreenTec

Der Schutz von Eco Marken – GreenTec

 

Der Fall: Der deutsche Haarpflege- und Kosmetik-Hersteller DR. KURT WOLFF entwickelte für seine Haarpflegeserie „Alpecin“ ein Shampoo, welches Schuppen der Kopfhaut reduziert und diese Wirkung durch einen besonders hautverträglichen Natur-Wirkstoff erreicht. Diese besondere Eigenschaft wollte er natürlich durch die Eco Marke „GreenTec“ herausstellen:

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Er meldete „GreenTec“ als Marke unter anderem für Haarshampoos und medizinische Haarpflegemittel an. Das Bundespatentgericht verweigerte der Eco Marke jedoch den Schutz.

Warum?

„green“ wird vom Durchschnittsverbraucher und den Fachkreisen vor allem im Sinne von „ökologisch, umweltbewusst, umweltfreundlich, umweltverträglich, nachhaltig“ verstanden. „Tec“ ist die Abkürzung für Technik. Die Marke bedeutet deshalb „grüne Technologie“ im Sinne von „umweltfreundliche Technologie“.

Aber ist das für Haarshampoos überhaupt relevant? Um das zu beantworten, kommt es auf eine sorgfältige Marktanalyse an: In allen Branchen und damit auch im Körper- und Haarpflegebereich sowie in der Pharmazie wird Umweltfreundlichkeit als Werbeschlagwort und Eigenschaftsversprechen eingesetzt. Zudem ist grüne Technologie auch im Körper- und Haarpflegebereich etabliert. Das zeigt der Umwelttechnik-Atlas für Deutschland des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter dem Titel „GreenTec“ made in Germany 2018“. Umweltfreundliche chemische Verfahren kommen auch bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung. Um Medikamente umweltfreundlicher herzustellen, haben Biochemiker etwa spezielle Enzyme entwickelt.

Die Marktanalyse zeigt somit, dass gerade auch Haarpflegemittel mit dem Wort „GreenTec“ beschrieben werden können. Es ergab einen Sinn zu sagen, dass sie in einem „ökologischen, umweltfreundlichen, umweltverträglichen, nachhaltigen Verfahren“ bzw. mittels „grüner Technologie“ hergestellt worden sind.

Jedoch weist das Wort „GreenTec“ keine festen begrifflichen Konturen auf. Er gibt nämlich nicht an, in welcher Hinsicht bei den Waren ökologische/umweltfreundliche Technologie angewendet wird. Das jedoch spielt keine Rolle. Von einem schutzunfähigen beschreibenden Inhalt kann auch dann ausgegangen werden, wenn das Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist. Es reicht, wenn nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt.

Unbeachtlich ist letztlich, dass die Zusammenschreibung der Wörter „green“ und „tec“ der englischen Sprache fremd und die Großschreibung der Anfangsbuchstaben „G“ und „T“ ungewöhnlich ist. Der beschreibende Inhalt von „GreenTec“ wird nämlich auch mit diesen Besonderheiten gut verstanden.

„GreenTec“ fehlte im Ergebnis jegliche Unterscheidungskraft. Es beschrieb die Vorteile des Haarshampoos lediglich und war deshalb nicht als Marke eintragungsfähig.

Bundespatentgericht, 14. September 2020, 26 W (pat) 524/20.

Learnings: Es ist ausgesprochen wichtig und spart Ihnen viel Geld, wenn Sie für Ihr umweltfreundliches Produkt von vorneherein nur Zeichen in Betracht ziehen, die schutzfähig sind. Die Kunst bei Eco Marken besteht darin, dass sie die den Abnehmern Ihres Produktes keinen Begriffsinhalt vermitteln, der die Umweltvorteile Ihres Produktes beschreibt und sich im Verständnis der Marke aufdrängt. Im vorliegenden Fall hätte eine vorherige sorgfältige Analyse des Begriffsumfelds im Haarpflegebereich einen solchen beschreibenden Inhalt leicht aufgedeckt.

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